Informationen für Eltern
Formulare und Infomaterial
Entschuldigungsschreiben_arabisch_ALS.pdf
Entschuldigungsschreiben_farsi_ALS.pdf
Entschuldigungsschreiben_russisch_ALS.pdf
Entschuldigungsschreiben_rumaenisch_ALS.pdf
Entschuldigungsschreiben_türkisch_ALS.pdf
Entschuldigungsschreiben_bulgarisch._ALS.pdf
Entschuldigungsschreiben_französisch_ALS.pdf
Entschuldigungsschreiben_englisch_ALS.pdf
Informationen des Kreiselternrates
Eltern
Die Elternschaft der Astrid-Lindgren-Schule engagiert sich konstant und aktiv, bereichert das Schulleben durch vielfältige Aktivitäten, Ideen und tatkräftige Mitarbeit z.B. bei:
- Klassenelternabenden
- Stammtischen
- gemeinsamen Spiel- und Bastelnachmittagen
- Veranstaltungen des Schulelternrates
- Veranstaltungen des Fördervereins
- Mitorganisation von öffentlichen Themenabenden
- Schulfesten, Feiern, Gestaltungen des Schulgeländes
Eine positive Atmosphäre im Umgang miteinander wurde aufgebaut. Der größte Teil der Elternschaft arbeitet ideenreich, initiativ und ist sehr bemüht um die Kinder und die Schule selbst. Vertreten werden die Belange der Gesamtheit der Eltern durch die verschiedenen Elternvertretungen.
Seit 2007 ist auch in der Astrid-Lindgren-Schule im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schulen ein Schulvorstand gewählt worden, in dem Vertreter der Eltern und der Lehrer sowie die Schulleitung gemeinsam über viele Belange der Schule zu entscheiden haben.
Der seit 1997 bestehende Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule engagiert sich mehrmals jährlich bei der der Einschulungsfeier, beim "NOM Südstadtfest", bei Flohmärkten, auf dem Weihnachtsmarkt, bei Projektwochen und bei diversen Veranstaltungen der Schule im Jahresrhythmus. Die bei diesen Veranstaltungen erwirtschafteten Erlöse wurden in den letzten Jahren für die Schülerbücherei, für eine Spielausstattung in jeder Klasse, für ein "interaktives Zirkusprojekt", ein "Tanzprojekt" und für Theaterveranstaltungen eingesetzt.
Elternvertretung 2023/ 2024
Klassenelternvorsitzende
An der Astrid Lindgren-Schule gibt es Vertretungen der Elternschaft auf verschiedenen Ebenen. Zunächst gibt es für jede Klasse Klassenelternvorsitzende und Stellvertreter. Dies sind neben der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Ansprechpartner für Eltern bei Fragen zur Organisation von Veranstaltungen, für Anregungen zum Arbeitsablauf innerhalb der Klasse aber auch bei Problemen und Sorgen, die nicht oder nicht allein an die Lehrkräfte herangetragen werden sollen.
Folgende Eltern sind für das Schuljahr gewählt:
Klasse 1a | |
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Klasse 1b | |
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Klasse 2a | |
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Klasse 2b | |
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Klasse 3a |
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Klasse 3b | |
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Klasse 4a |
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Klasse 4b | |
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Vertreter der Klassenkonferenzen
Die Vertreter der Klassenkonferenzen und deren Stellvertreter weichen zum Teil von den oben aufgeführten Personen ab, können aber bei diesen nachgefragt werden. Sie entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über:
- Das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte
- Die Koordinierung der Hausaufgaben
- Die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler
- Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
- Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen
Vertreter des Schulelternrates
1. Vorsitzender des Schulelternrates | |
Herr Turkmany | |
2. Vertreterin | |
Frau Steigertahl |
Elternvertreter der Gesamtkonferenzen
Schließlich wurden durch Wahl die Elternvertreter der Gesamtkonferenzen bestimmt. In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Aufgaben der Gesamtkonferenz sind folgende:
- Entscheidung über das Schulprogramm
- Entscheidung über die Schulordnung
- Entscheidung über die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse
- Entscheidung über den Vorschlag der Schule nach §44 Abs. 3
- Entscheidung über Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Neben der Schulleitung, den Lehrkräften, ggf. Referendaren, pädagogischen Mitarbeitern, Mitarbeitervertretern ist eine von der Anzahl der zuvor genannten Personen abhängige Anzahl an Eltern (außerhalb von Grundschulen auch Schülerinnen und Schüler) für zwei Jahre in die Gesamtkonferenz zu wählen:
Gesamtkonferenzvertreter sind zurzeit:
Frau Girrull | Vertreter: Herr Turkmany |
Herr Lu | |
Herr Duwe | |
Frau Hasan | |
Frau Asllani | |
Frau Steigertahl |
Vertreter für die Fachkonferenzen
Weiterhin sind noch Vertreter für die Fachkonferenzen gewählt worden. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern.
Fach | Lehrer | Eltern |
Deutsch | Frau DeCasteker | Frau Asllani, Frau Girrull; Stellvertr. Frau Steigertahl |
Englisch | Frau Libeau | Herr Duwe, Herr Lu; Stellvertr. Frau Girrull |
Mathematik | Frau Knüdel | Herr Duwe, Herr Lu; Stellvertr. Frau Girrull |
Sachunterricht | Frau Brandt | Frau Asllani, Frau Girrull; Stellvertr. Frau Steigertahl |
Musik | Herr König | Herr Duwe, Herr Lu; Stellvertr. Frau Girrull |
Religion | Frau Krüger | Herr Duwe, Herr Lu; Stellvertr. Frau Girrull |
Textiles Gestalten / Werken/ Kunst | Frau Bader | Frau Asllani, Frau Girrull; Stellvertr. Frau Steigertahl |
Sport | Frau Lindemeier | Herr Duwe, Herr Lu; Stellvertr. Frau Girrull |
Schulvorstand
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Schulvorstandes sind in den §§ 38 a und b des Niedersächsischen Schulgesetzes geregelt. Die wesentlichen Aufgaben sind u. a.:
- Das Zusammenwirken der Mitglieder, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten
- Das Besprechen aller wesentlichen Angelegenheiten der Schule, die Umsetzung des Schulprogramms selbst und von Verbesserungen des Programms nach Information durch die Schulleitung.
- Entscheidung über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume
- Entscheidung über den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung der Schulleitung
- Entscheidung über Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
- Entscheidung über die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
- Entscheidung über die Führung einer Eingangsstufe
- Entscheidung über Vorschläge an die Schulbehörde u. a. zur Besetzung der Schulleitung
- Entscheidung über die Ausgestaltung der Stundentafel
- Entscheidung über Schulpartnerschaften
- Entscheidung über Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulersuchen
- Entscheidung über die Grundsätze für die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeitern an Grundschulen, die Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring, die Üjährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
- Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung, der dann mit den Vorstellungen der Gesamtkonferenz abgeglichen wird
Die Anzahl der Mitglieder bei Schulen bis zu 20 Lehrkräften beträgt 8. Die Zusammensetzung an Grundschulen ist dahingehend festgelegt, dass neben der Schulleitung drei Vertreter der Lehrkräfte und 4 Vertreter der Elternschaft gewählt werden müssen. Auf der Schulelternratssitzung der Astrid-Lindgren-Schule im September 2012 wurden u. a. die Elternvertreter im Schulvorstand gewählt, später erfolgte die Wahl unter den Lehrern, so dass der Schulvorstand für die nächsten 2 Jahre folgendermaßen zusammengesetzt ist (aktualisiert 2015):
Vorsitzende
- Frau K.Kalina (Rektorin)
Lehrkräfte
- Frau Bader
- Frau Brandt
- Frau Libeau
Eltern
- Herr Turkmany (Stellvertreterin Frau Steigertahl)
- Frau Girrull (Stellvertreter Herr Duwe)
- Herr Lu (Stellvertreterin Frau Asllani)
- Frau Finkbeiner (Stellvertreterin Frau Hasan)